Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen
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1. Mit der Teilnahme an der Auktion erkennt jeder Bieter und Käufer die Versteigerungsbedingungen der Schwarzfischer GmbH an.
2. Der Katalog gilt als ein unverbindliches Angebot. Sein Inhalt ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Die Schwarzfischer GmbH übernimmt keine Gewähr für Qualität, Maße, Gewichte, Vollständigkeit, insbesondere Baujahre und sonstige technische Daten. Die Versteigerungsgegenstände werden so verkauft, wie sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Gewährleistungsansprüche jeder Art gegenüber Auftraggeber und Versteigerer sind ausgeschlossen. Nachdem es sich um ein Pfandgut handelt, das in einer öffentlichen Versteigerung zum Verkauf kommt, wird nach § 445 die Produkthaftung ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich empfohlen, die Versteigerungsgegenstände vorher zu besichtigen! Der Verkauf erfolgt ausschließlich für gewerbliche Zwecke!
3. Zur Versteigerung sind als Bieter nur Personen über 18 Jahre zugelassen, die für ihren Geschäftsbetrieb oder im Auftrag für einen Geschäftsbetrieb ersteigern wollen. Ein Bieter, der für einen Auftraggeber mitsteigert und den Zuschlag erhält, haftet neben diesem als Selbstschuldner. Jeder Bieter haftet für die ersteigerten Gegenstände in voller Höhe des Rechnungsbetrages. Bei Nichtabnahme des Versteigerungsgutes haftet er für einen eventuellen Mindererlös.
4. In der Regel wird nach fortlaufenden Katalognummern versteigert. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zusammenzufassen, vor- und nachzuziehen, oder ganz aus der Auktion herauszunehmen.
5. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Will ein Bieter sein Höchstgebot nicht gelten lassen oder bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. Der Meistbietende ist an sein Höchstgebot gebunden. Der Versteigerer ist berechtigt, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen, das heißt, dass der Bieter an sein Gebot gebunden ist, der Versteigerer jedoch es nicht annehmen braucht. In jedem Fall gilt allein und unverbindlich die Entscheidung des Versteigerers, der sich Bieter und Käufer unterwerfen. Zahlungen müssen sofort erfolgen, in bar oder mit bankbestätigtem Scheck. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den Käufer über (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen.
6. Die in der Auktion erzielten Zuschläge verstehen sich in EUR, zuzüglich einer Versteigerungsgebühr von 18 % zuzüglich 19 % MwSt. für jeden Gegenstand ab Fundament oder Platz, undemontiert und unverladen.
7. Jeder Bieter, der an unserer Versteigerung teilnimmt, verpflichtet sich zur Zahlung des Aufgeldes in Höhe von 18 % gegenüber dem Versteigerer.
8. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet. Die Gegenstände müssen innerhalb der im Katalog angegebenen Termine vollständig abgeholt werden. Jeder Käufer ist für die Demontage und den Abtransport der Gegenstände selbst verantwortlich und haftet für jegliche Schäden, welche durch sein Verschulden entstanden sind. Falls der Abholtermin überschritten wird, haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z. B. Demontage, weitere Lagerung und Auslagerung.
9. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung jeder Art, z. B. durch Vandalismus, Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer über.
10. Die Aushändigung der Gegenstände erfolgt nur nach vorheriger und vollständiger Bezahlung in der dafür vorgesehenen Zeit.
11. Die Schwarzfischer GmbH bzw. sein Auftraggeber haften nicht für Schäden, die Besucher und Käufer im räumlichen Bereich der Auktion und des Geländes an Personen oder Sachen entstehen. Das Inbetriebsetzen von Maschinen und Anlagen ist Besuchern und Käufern nicht gestattet. Für Schäden, die durch Verschulden von Besuchern und Käufer entstehen, werden diese haftbar gemacht.
12. Vorstehende Bedingungen sind Bestandteil eines jeden durch Zuschlag oder durch freihändige Verwertung zustande gekommenen Verkaufs.
13. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
14. Beträge über 10.000,00 € werden lediglich elektronisch akzeptiert.